Grund für die Schließung:
Nicht-lebensmittelberührende Oberfläche oder Ausrüstung aus unzulässigem Material, nicht sauber gehalten oder nicht ordnungsgemäß versiegelt, erhöht, beabstandet oder beweglich, um die Zugänglichkeit zur Reinigung auf allen Seiten, oben und unten des Geräts zu ermöglichen.
Der Betrieb ist nicht…