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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Burger King, Hillel Place, Brooklyn, New York, Vereinigte Staaten.
vor 1 Jahr • geschäft
13 Hillel Place, 11210 New York, United States
Abschlussdatum: 12. Juli 2024Grund für die Schließung:
Bereich für die Zubereitung von Speisen, Lagerbereich für Lebensmittel oder ein anderer Bereich, der von Mitarbeitern oder Gästen genutzt wird und der durch Abwasser oder flüssige Abfälle kontaminiert ist.
Das Lebensmittelschutzzertifikat (FPC) ist nicht im Besitz des Leiters oder Supervisors des Lebensmittelbetriebs.
Der Müllbehälter ist nicht schädlings- oder wasserfest, mit dicht schließenden Deckeln und abgedeckt, außer bei aktivem Gebrauch. Müllbehälter und Deckel wurden nach dem Entleeren und vor der Wiederverwendung nicht gereinigt. Müll, Müll und andere feste und flüssige Abfälle, die nicht gesammelt, gelagert, entfernt und entsorgt wurden, um eine Belästigung zu vermeiden.
Ein Abwasserentsorgungssystem ist nicht vorhanden, unangemessen, unzureichend oder nicht zugelassen.
Kaltes TCS-Lebensmittel, haltbar über 41 °F, geräucherter oder verarbeiteter Fisch, haltbar über 38 °F, intakte rohe Eier, haltbar über 45 °F, oder TCS-Lebensmittel mit reduziertem Sauerstoffgehalt (ROP), die über den vorgeschriebenen Temperaturen aufbewahrt werden, außer während der aktiven Zubereitung.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich der Einrichtung.
Antisiphonage- oder Rückflussverhinderer, sofern erforderlich, nicht vorhanden; Ausrüstung oder Boden sind nicht ordnungsgemäß entwässert; Abwasserentsorgungssystem ist in schlechtem Zustand oder funktioniert nicht richtig. Kondenswasser oder flüssiger Abfall unsachgemäß entsorgt.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Schmutzfliegen oder Lebensmittel/Müll/Abwasser im Zusammenhang mit (FRSA) Fliegen oder anderen lästigen Schädlingen in den Lebensmittel- und/oder Nichtlebensmittelbereichen des Betriebs. Zu den FRSA-Fliegen gehören Stubenfliegen, Schmeißfliegen, Flaschenfliegen, Fleischfliegen, Regenfliegen, Phoridenfliegen und Fruchtfliegen.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus ungeeignetem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, angehoben, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Auftauvorgang unsachgemäß.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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