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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Great Taste USA, Catherine Street, Manhattan, New York, Vereinigte Staaten.
vor 9 Monaten • geschäft
New York, 10038 New York, United States
Abschlussdatum: 8. April 2025Grund für die Schließung:
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereichen der Einrichtung.
Kaltes TCS-Lebensmittel, haltbar über 41 °F, geräucherter oder verarbeiteter Fisch, haltbar über 38 °F, intakte rohe Eier, haltbar über 45 °F, oder TCS-Lebensmittel mit reduziertem Sauerstoffgehalt (ROP), die über den vorgeschriebenen Temperaturen aufbewahrt werden, außer während der aktiven Zubereitung.
Nachweis von Ratten oder lebenden Ratten im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich des Betriebs.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Antisiphonage- oder Rückflussverhinderer, sofern erforderlich, nicht vorhanden; Ausrüstung oder Boden sind nicht ordnungsgemäß entwässert; Abwasserentsorgungssystem ist in schlechtem Zustand oder funktioniert nicht richtig. Kondenswasser oder flüssiger Abfall unsachgemäß entsorgt.
Rohe, gekochte oder zubereitete Lebensmittel werden verfälscht, kontaminiert, kreuzkontaminiert oder nicht gemäß dem HACCP-Plan weggeworfen.
Pestizid, das von nicht lizenzierten Personen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder verwendet wird. Pestizid, andere giftige Chemikalie, unsachgemäß verwendet/gelagert. Ungeschützte, freigeschaltete Köderstation verwendet.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus ungeeignetem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, angehoben, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich der Einrichtung.
Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer nicht vorhanden. Aufzeichnungen über Vernichtungsaktivitäten, die nicht vor Ort aufbewahrt werden.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Die persönliche Sauberkeit ist unzureichend. Oberbekleidung, die mit möglichen Verunreinigungen verschmutzt ist. Wirksame Haarfessel wird nicht getragen, wenn dies erforderlich ist. Schmuck, der an Händen oder Armen getragen wird. Fingernagellack getragen oder Fingernägel nicht sauber gehalten und getrimmt.
Das Schild „Hände waschen“ ist nicht in der Nähe oder über dem Handwaschbecken angebracht.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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