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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Lloyds Karottenkuchen, Lexington Avenue, Manhattan, New York, Vereinigte Staaten.
vor 10 Monaten • geschäft
1553 Lexington Avenue, New York, 10029 New York, United States
Abschlussdatum: 13. März 2025Grund für die Schließung:
Kaltes TCS-Lebensmittel, haltbar über 41 °F, geräucherter oder verarbeiteter Fisch, haltbar über 38 °F, intakte rohe Eier, haltbar über 45 °F, oder TCS-Lebensmittel mit reduziertem Sauerstoffgehalt (ROP), die über den vorgeschriebenen Temperaturen aufbewahrt werden, außer während der aktiven Zubereitung.
Ein ordnungsgemäß skaliertes und kalibriertes Thermometer oder Thermoelement ist in Bereichen der Lebensmittelzubereitung und in Warm-/Kaltlagerbereichen nicht vorhanden oder nicht leicht zugänglich, um die Temperaturen von TCS-Lebensmitteln beim Kochen, Kühlen, Aufwärmen und Halten zu messen.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus ungeeignetem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, angehoben, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Keine Handwaschanlage im oder neben dem Toilettenraum oder im Umkreis von 25 Fuß von einem Bereich für die Zubereitung von Speisen, einen Verpflegungsservice oder einen Geschirrspülbereich. Die Handwaschanlage ist nicht zugänglich, versperrt oder wird nicht zum Händewaschen verwendet. Kein fließendes heißes und kaltes Wasser oder Wasser mit unzureichendem Druck. Keine Seife oder akzeptables Händetrocknungsgerät.
Das Lebensmittelschutzzertifikat (FPC) ist nicht im Besitz des Leiters oder Supervisors des Lebensmittelbetriebs.
Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer nicht vorhanden. Aufzeichnungen über Vernichtungsaktivitäten, die nicht vor Ort aufbewahrt werden.
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereichen der Einrichtung.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Design, Konstruktion, verwendete Materialien oder Wartung der Oberfläche, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, unsachgemäß. Die Oberfläche ist nicht leicht zu reinigen, zu desinfizieren und zu pflegen.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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