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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Yah Suh Nyce, Sutphin Boulevard, Jamaika, New York 11435, Vereinigte Staaten.
vor 1 Jahr • geschäft
94-14 Sutphin Boulevard, 11435 New York, United States
Abschlussdatum: 27. Januar 2025Grund für die Schließung:
Desinfizierte Geräte oder Utensilien, einschließlich in Gebrauch befindliche Lebensmittelspendergeräte, die unsachgemäß verwendet oder aufbewahrt werden.
Nachweis von Ratten oder lebenden Ratten im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich des Betriebs.
Schmutzfliegen oder Lebensmittel/Müll/Abwasser im Zusammenhang mit (FRSA) Fliegen oder anderen lästigen Schädlingen in den Lebensmittel- und/oder Nichtlebensmittelbereichen des Betriebs. Zu den FRSA-Fliegen gehören Stubenfliegen, Schmeißfliegen, Flaschenfliegen, Fleischfliegen, Regenfliegen, Phoridenfliegen und Fruchtfliegen.
Keine Handwaschanlage im oder neben dem Toilettenraum oder innerhalb von 25 Fuß von einem Bereich für die Zubereitung von Speisen, einen Gastronomieservice oder eine Geschirrspülung. Die Handwaschanlage ist nicht zugänglich, versperrt oder wird nicht zum Händewaschen verwendet. Kein fließendes heißes und kaltes Wasser oder Wasser mit unzureichendem Druck. Keine Seife oder akzeptables Händetrocknungsgerät.
Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer nicht vorhanden. Aufzeichnungen über Vernichtungsaktivitäten, die nicht vor Ort aufbewahrt werden.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus ungeeignetem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, angehoben, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Der Müllbehälter ist nicht schädlings- oder wasserfest, mit dicht schließenden Deckeln und abgedeckt, außer bei aktivem Gebrauch. Müllbehälter und Deckel wurden nach dem Entleeren und vor der Wiederverwendung nicht gereinigt. Müll, Müll und andere feste und flüssige Abfälle, die nicht gesammelt, gelagert, entfernt und entsorgt wurden, um eine Belästigung zu vermeiden.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich der Einrichtung.
Die Oberfläche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wird nach jedem Gebrauch und nach jeder Aktivität, bei der eine Kontamination aufgetreten sein könnte, nicht ordnungsgemäß gewaschen, gespült und desinfiziert.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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