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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Bonchon, 5 Avenue, Manhattan, New York, Vereinigte Staaten.
vor 5 Monaten • geschäft
New York, 10016 New York, United States
Abschlussdatum: 12. August 2025Grund für die Schließung:
Pestizid, das von nicht lizenzierten Personen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder verwendet wird. Pestizid, andere giftige Chemikalie, unsachgemäß verwendet/gelagert. Ungeschützte, freigeschaltete Köderstation verwendet.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus inakzeptablem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, erhöht, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Heißes TCS-Lebensmittel, das nicht bei oder über 140 °F aufbewahrt wird.
Die Oberfläche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wird nach jedem Gebrauch und nach jeder Aktivität, bei der eine Kontamination aufgetreten sein könnte, nicht ordnungsgemäß gewaschen, gespült und desinfiziert.
Kaltes TCS-Lebensmittel, haltbar über 41 °F, geräucherter oder verarbeiteter Fisch, haltbar über 38 °F, intakte rohe Eier, haltbar über 45 °F, oder TCS-Lebensmittel mit reduziertem Sauerstoffgehalt (ROP), die über den vorgeschriebenen Temperaturen aufbewahrt werden, außer während der aktiven Zubereitung.
Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nachfüllbare, wiederverwendbare Behälter oder Geräte, die nicht ordnungsgemäß gebaut, platziert oder gewartet wurden. Es wurde inakzeptables Material verwendet. Küchenspüle oder eine andere akzeptable Methode, die zum Waschen von Lebensmitteln nicht vorgesehen ist.
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereichen der Einrichtung.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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