Gemeldet von
Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Im CHA/Geschmack von Guilin, 7 Avenue, Brooklyn, New York, Vereinigte Staaten.
vor 7 Monaten • geschäft
11220 New York, United States
Abschlussdatum: 9. Juli 2025Grund für die Schließung:
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereichen der Einrichtung.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Die Oberfläche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wird nach jedem Gebrauch und nach jeder Aktivität, bei der eine Kontamination aufgetreten sein könnte, nicht ordnungsgemäß gewaschen, gespült und desinfiziert.
Einzelner Serviceartikel nicht im Lieferumfang enthalten. Einzelner Serviceartikel, der wiederverwendet wird oder nicht vor Kontamination geschützt ist, wenn er transportiert, gelagert oder ausgegeben wird. Trinkhalme, die nicht vollständig in der Verpackung eingeschlossen sind oder nicht aus einer Sanitäreinrichtung entnommen werden.
Desinfizierte Geräte oder Utensilien, einschließlich in Gebrauch befindliche Lebensmittelspendergeräte, die unsachgemäß verwendet oder aufbewahrt werden.
Kaltes TCS-Lebensmittel, haltbar über 41 °F, geräucherter oder verarbeiteter Fisch, haltbar über 38 °F, intakte rohe Eier, haltbar über 45 °F, oder TCS-Lebensmittel mit reduziertem Sauerstoffgehalt (ROP), die über den vorgeschriebenen Temperaturen aufbewahrt werden, außer während der aktiven Zubereitung.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus ungeeignetem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, angehoben, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer nicht vorhanden. Aufzeichnungen über Vernichtungsaktivitäten, die nicht vor Ort aufbewahrt werden.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich der Einrichtung.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
42
Bemerkungen
Kommentar
