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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: L & L Hawaiin-Barbecue, Broadway, Brooklyn, New York, Vereinigte Staaten.
vor 4 Monaten • geschäft
11206 New York, United States
Abschlussdatum: 16. September 2025Grund für die Schließung:
Kaltes TCS-Lebensmittel, haltbar über 41 °F, geräucherter oder verarbeiteter Fisch, haltbar über 38 °F, intakte rohe Eier, haltbar über 45 °F, oder TCS-Lebensmittel mit reduziertem Sauerstoffgehalt (ROP), die über den vorgeschriebenen Temperaturen aufbewahrt werden, außer während der aktiven Zubereitung.
Die persönliche Sauberkeit ist unzureichend. Oberbekleidung, die mit möglichen Verunreinigungen verschmutzt ist. Wirksame Haarfessel wird nicht getragen, wenn dies erforderlich ist. Schmuck, der an Händen oder Armen getragen wird. Fingernagellack getragen oder Fingernägel nicht sauber gehalten und getrimmt.
Das Lebensmittelschutzzertifikat (FPC) ist nicht im Besitz des Leiters oder Supervisors des Lebensmittelbetriebs.
Nachweis von Ratten oder lebenden Ratten im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich des Betriebs.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Geschirrspülen und Geschirrspülen: Reinigen und Desinfizieren von Geschirr, einschließlich defektem Geschirr, Utensilien und Geräten.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus ungeeignetem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, angehoben, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Desinfizierte Geräte oder Utensilien, einschließlich in Gebrauch befindliche Lebensmittelspendergeräte, die unsachgemäß verwendet oder aufbewahrt werden.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer nicht vorhanden. Aufzeichnungen über Vernichtungsaktivitäten, die nicht vor Ort aufbewahrt werden.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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