Verstöße:
- Zu den aufgeführten Verstößen gehörten lebende Kakerlaken in der Küche unter Lagerregalen, tote Mäuse in begehbaren Kühlräumen und Lebensmittellagern sowie Mäusekot an Orten wie Feinkostläden, Bäckereien, Lebensmittelbereichen und in Lebensmittelregalen.