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Abschlussdatum: 08.02.2024

Verstöße:
- Zu den aufgeführten Verstößen gehörten lebende Kakerlaken in der Küche unter Lagerregalen, tote Mäuse in begehbaren Kühlräumen und Lebensmittellagern sowie Mäusekot an Orten wie Feinkostläden, Bäckereien, Lebensmittelbereichen und in Lebensmittelregalen.

Quelle: www.wisn.com/

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