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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Al Noor Restaurant, Steinway Street, Queens, New York, Vereinigte Staaten.
vor 2 Jahren • geschäft
24-42 Steinway Street, 11103 New York, United States
Abschlussdatum: 14. Dezember 2023Grund für die Schließung:
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus inakzeptablem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, erhöht, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Die Oberfläche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wird nach jedem Gebrauch und nach jeder Aktivität, bei der eine Kontamination aufgetreten sein könnte, nicht ordnungsgemäß gewaschen, gespült und desinfiziert.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen förderlich sind.
Rohe, gekochte oder zubereitete Lebensmittel werden verfälscht, kontaminiert, kreuzkontaminiert oder nicht gemäß dem HACCP-Plan weggeworfen.
Das Schild „Hände waschen“ ist nicht in der Nähe oder über dem Handwaschbecken angebracht.
Pestizid, das von nicht lizenzierten Personen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder verwendet wird. Pestizid, andere giftige Chemikalie, unsachgemäß verwendet/gelagert. Ungeschützte, freigeschaltete Köderstation verwendet.
Schmutzfliegen oder Lebensmittel/Müll/Abwasser im Zusammenhang mit (FRSA) Fliegen oder anderen lästigen Schädlingen in den Lebensmittel- und/oder Nichtlebensmittelbereichen des Betriebs. Zu den FRSA-Fliegen gehören Stubenfliegen, Schmeißfliegen, Flaschenfliegen, Fleischfliegen, Regenfliegen, Phoridenfliegen und Fruchtfliegen.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich der Einrichtung.
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereichen der Einrichtung.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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