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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Beste Pizza, Avenue O, Brooklyn, New York, Vereinigte Staaten.
vor 1 Jahr • geschäft
24 Avenue O, 11204 New York, United States
Abschlussdatum: 20. März 2024Grund für die Schließung:
Heißes TCS-Lebensmittel, das nicht bei oder über 140 °F aufbewahrt wird.
Keine anerkannte schriftliche Standardarbeitsanweisung zur Vermeidung von Kontaminationen durch wiederbefüllbare Mehrwegbehälter.
Die persönliche Sauberkeit ist unzureichend. Oberbekleidung, die mit möglichen Verunreinigungen verschmutzt ist. Wirksame Haarfessel wird nicht getragen, wenn dies erforderlich ist. Schmuck, der an Händen oder Armen getragen wird. Fingernagellack getragen oder Fingernägel nicht sauber gehalten und getrimmt.
Pestizid, das von nicht lizenzierten Personen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder verwendet wird. Pestizid, andere giftige Chemikalie, unsachgemäß verwendet/gelagert. Ungeschützte, freigeschaltete Köderstation verwendet.
Rohe, gekochte oder zubereitete Lebensmittel werden verfälscht, kontaminiert, kreuzkontaminiert oder nicht gemäß dem HACCP-Plan weggeworfen.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus inakzeptablem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, erhöht, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereichen der Einrichtung.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Keine Handwaschanlage im oder neben dem Toilettenraum oder innerhalb von 25 Fuß von einem Bereich für die Zubereitung von Speisen, eine Gastronomie oder einen Spülbereich. Die Handwaschanlage ist nicht zugänglich, versperrt oder wird nicht zum Händewaschen verwendet. Kein fließendes heißes und kaltes Wasser oder Wasser mit unzureichendem Druck. Keine Seife oder akzeptables Händetrocknungsgerät.
Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer nicht vorhanden. Aufzeichnungen über Vernichtungsaktivitäten, die nicht vor Ort aufbewahrt werden.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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