1082 Bedford Avenue,
11216
New York,
United States
Abschlussdatum: 29. Mai 2024
Grund für die Schließung:
Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer nicht vorhanden. Aufzeichnungen über Vernichtungsaktivitäten, die nicht vor Ort aufbewahrt werden.
Kaltes TCS-Lebensmittel, haltbar über 41 °F, geräucherter oder verarbeiteter Fisch, haltbar über 38 °F, intakte rohe Eier, haltbar über 45 °F, oder TCS-Lebensmittel mit reduziertem Sauerstoffgehalt (ROP), die über den vorgeschriebenen Temperaturen aufbewahrt werden, außer während der aktiven Zubereitung.
Keine Handwaschanlage im oder neben dem Toilettenraum oder innerhalb von 25 Fuß von einem Bereich für die Zubereitung von Speisen, eine Gastronomie oder einen Spülbereich. Die Handwaschanlage ist nicht zugänglich, versperrt oder wird nicht zum Händewaschen verwendet. Kein fließendes heißes und kaltes Wasser oder Wasser mit unzureichendem Druck. Keine Seife oder akzeptables Händetrocknungsgerät.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen förderlich sind.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich der Einrichtung.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus inakzeptablem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, erhöht, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Pestizid, das von nicht lizenzierten Personen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet oder verwendet wird. Pestizid, andere giftige Chemikalie, unsachgemäß verwendet/gelagert. Ungeschützte, freigeschaltete Köderstation verwendet.
Die Oberfläche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wird nach jedem Gebrauch und nach jeder Aktivität, bei der eine Kontamination aufgetreten sein könnte, nicht ordnungsgemäß gewaschen, gespült und desinfiziert.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereichen der Einrichtung.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.