Grund für Schließung:
Abwasserentsorgungssystem ist nicht vorhanden, unsachgemäß, unzureichend oder nicht genehmigt.
Nicht-lebensmittelberührende Oberfläche oder Ausrüstung aus unzulässigem Material, nicht sauber gehalten oder nicht ordnungsgemäß versiegelt, angehoben, beabstandet oder beweglich, um Zugänglichkeit für Reinigung an allen Seiten, oben und unter der Einheit zu…
