Abschlussdatum: 8. April 2024
Grund für die Schließung:
Lebende Tiere, ausgenommen Fische im Aquarium oder Servicetiere, die sich im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich der Einrichtung befinden.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Keine Handwaschanlage im oder neben
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dem Toilettenraum oder innerhalb von 25 Fuß von einem Bereich für die Zubereitung von Speisen, eine Gastronomie oder einen Spülbereich. Die Handwaschanlage ist nicht zugänglich, versperrt oder wird nicht zum Händewaschen verwendet. Kein fließendes heißes und kaltes Wasser oder Wasser mit unzureichendem Druck. Keine Seife oder akzeptables Händetrocknungsgerät.
Rohe, gekochte oder zubereitete Lebensmittel werden verfälscht, kontaminiert, kreuzkontaminiert oder nicht gemäß dem HACCP-Plan weggeworfen.
Die Oberfläche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wird nach jedem Gebrauch und nach jeder Aktivität, bei der eine Kontamination aufgetreten sein könnte, nicht ordnungsgemäß gewaschen, gespült und desinfiziert.
Antisiphonage- oder Rückflussverhinderer, sofern erforderlich, nicht vorhanden; Ausrüstung oder Boden sind nicht ordnungsgemäß entwässert; Abwasserentsorgungssystem ist in schlechtem Zustand oder funktioniert nicht richtig. Kondenswasser oder flüssiger Abfall unsachgemäß entsorgt.
Nachweis von Ratten oder lebenden Ratten im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich des Betriebs.
Keine mechanische oder natürliche Belüftung vorhanden, unzureichend, unsachgemäß installiert, in schlechtem Zustand oder verhindert und verhindert nicht die übermäßige Ansammlung von Fett, Hitze, Dampfkondensation, Dämpfen, Gerüchen, Rauch oder Dämpfen.
Nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommende Oberflächen oder Geräte aus ungeeignetem Material, die nicht sauber gehalten werden oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, angehoben, mit Abstand angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, gereinigt werden können.
Der Lebensmittelarbeiter/Lebensmittelverkäufer wäscht sich nach dem Toilettengang oder nach Husten, Niesen, Rauchen, Essen, Zubereiten von rohen Lebensmitteln oder anderen kontaminierten Händen nicht gründlich die Hände oder wechselt bei Bedarf nicht die Handschuhe. Der Arbeiter unterlässt es, zu rauchen oder vollständig saubere Oberbekleidung anzuziehen.
Es wurden schädliche Gase oder Dämpfe festgestellt. Der Kohlenmonoxidgehalt (CO) übersteigt neun (9) ppm
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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