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Gemeldet von

Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Big John's Pizza & Pasta, Jamaica Avenue, Queens Village, New York, Vereinigte Staaten.

vor 2 Monaten geschäft

Regulierungsbericht

21911 Jamaica Avenue, 11428 New York, United States

Abschlussdatum: 9. September 2024
Grund für die Schließung:
Keine anerkannte schriftliche Standardarbeitsanweisung zur Vermeidung von Kontaminationen durch wiederbefüllbare Mehrwegbehälter.
Antisiphonage- oder Rückflussverhinderer, sofern erforderlich, nicht vorhanden; Ausrüstung oder Boden sind nicht ordnungsgemäß entwässert; Abwasserentsorgungssystem ist in schlechtem Zustand oder funktioniert nicht richtig. Kondenswasser oder flüssiger Abfall unsachgemäß entsorgt.
Heißes TCS-Lebensmittel, das nicht bei oder über 140 °F aufbewahrt wird.
Die Oberfläche, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wird nach jedem Gebrauch und nach jeder Aktivität, bei der eine Kontamination aufgetreten sein könnte, nicht ordnungsgemäß gewaschen, gespült und desinfiziert.
Keine Handwaschanlage im oder neben dem Toilettenraum oder innerhalb von 25 Fuß von einem Bereich für die Zubereitung von Speisen, eine Gastronomie oder einen Spülbereich. Die Handwaschanlage ist nicht zugänglich, versperrt oder wird nicht zum Händewaschen verwendet. Kein fließendes heißes und kaltes Wasser oder Wasser mit unzureichendem Druck. Keine Seife oder akzeptables Händetrocknungsgerät.
Der Betrieb ist nicht frei von Unterschlupf oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen zuträglich sind.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, des Service oder durch den wiederbefüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor potenziellen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelpackungen verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereichen der Einrichtung.
Schmutzfliegen oder Lebensmittel/Müll/Abwasser im Zusammenhang mit (FRSA) Fliegen oder anderen lästigen Schädlingen in den Lebensmittel- und/oder Nichtlebensmittelbereichen des Betriebs. Zu den FRSA-Fliegen gehören Stubenfliegen, Schmeißfliegen, Flaschenfliegen, Fleischfliegen, Regenfliegen, Phoridenfliegen und Fruchtfliegen.
Wischen Sie Tücher zwischen den Anwendungen ab, die nicht sauber und trocken oder in einer Desinfektionslösung aufbewahrt werden.
Das Lebensmittelschutzzertifikat (FPC) ist nicht im Besitz des Leiters oder Supervisors von Lebensmittelbetrieben.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Nichtlebensmittelbereich der Einrichtung.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.

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