Grund für die Schließung:
Nicht-lebensmittelberührende Oberfläche oder Ausrüstung aus unzulässigem Material, nicht sauber gehalten oder nicht ordnungsgemäß versiegelt, angehoben, beabstandet oder beweglich, um Zugänglichkeit für die Reinigung an allen Seiten, oben und unter der Einheit zu ermöglichen.
Müllbehälter nicht schädlings- oder wasserbeständig, ohne…
