Abschlussdatum: 13. März 2023
Grund für die Schließung:
Warmes TCS-Lebensmittel, das nicht bei oder über 140 °F aufbewahrt wird.
Nachweis von Ratten oder lebenden Ratten in den Lebensmittel- oder Nichtlebensbereichen des Betriebs.
Die Ansiedlung ist nicht frei von Unterkünften oder Bedingungen, die Nagetieren, Insekten oder anderen Schädlingen
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zuträglich sind.
Falls erforderlich, ist eine Vorrichtung zur Verhinderung von Siphonage oder Rückfluss nicht vorhanden; Ausrüstung oder Boden wurden nicht ordnungsgemäß entleert; das Abwasserentsorgungssystem ist in einem schlechten Zustand oder funktioniert nicht ordnungsgemäß. Kondenswasser oder flüssiger Abfall unsachgemäß entsorgt.
Die persönliche Sauberkeit ist unzureichend. Oberbekleidung mit möglichen Verunreinigungen verschmutzt. Effektiver Haarschutz, der bei Bedarf nicht getragen wird. An Händen oder Armen getragener Schmuck. Fingernagellack abgenutzt oder Fingernägel nicht sauber gehalten und getrimmt.
Lebensmittel, Vorräte oder Geräte, die während der Lagerung, Zubereitung, des Transports, der Präsentation, der Wartung oder aus dem nachfüllbaren, wiederverwendbaren Behälter des Kunden nicht vor möglichen Kontaminationsquellen geschützt sind. Gewürze, die nicht in Einzelbehältern verpackt sind oder direkt vom Verkäufer abgegeben werden.
Schmutzfliegen oder Lebensmittel/Müll/Abwasser im Zusammenhang mit (FRSA-) Fliegen oder anderen lästigen Schädlingen in den Lebensmittel- und/oder Non-Food-Bereichen der Betriebe. Zu den FRSA-Fliegen gehören Stubenfliegen, Schmeißfliegen, Flaschenfliegen, Fleischfliegen, Drainfliegen, Phoridfliegen und Fruchtfliegen.
Oberflächen, die nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen, oder Geräte, die aus inakzeptablem Material bestehen, nicht sauber gehalten oder nicht ordnungsgemäß abgedichtet, angehoben, mit Abstand zueinander angeordnet oder beweglich sind, sodass sie von allen Seiten, über und unter dem Gerät, für die Reinigung zugänglich sind.
Nachweis von Mäusen oder lebenden Mäusen in den Lebensmittel- oder Non-Food-Bereichen des Betriebs.
Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer nicht abgeschlossen. Aufzeichnungen über Vernichtungsaktivitäten, die nicht in den Räumlichkeiten geführt werden.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Non-Food-Bereich der Einrichtung.
Quelle: Umweltgesundheitsministerium von New York City.
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