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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: 98k/ Mr. Bo Bo, 41 Avenue, Queens, NY, USA.
vor 3 Tagen • geschäft
11355 New York, United States
Datum der Schließung: 25. Juni 2026Grund für die Schließung:
Desinfizierte Geräte oder Utensilien, einschließlich in Gebrauch befindlicher Lebensmittelausgabeutensilien, werden unsachgemäß verwendet oder gelagert.
Hinweise auf Mäuse oder lebende Mäuse in den Lebensmittel- oder Nicht-Lebensmittelbereichen des Betriebs.
Kalte TCS-Lebensmittel werden über 41 °F (5 °C) gelagert; geräucherter oder verarbeiteter Fisch wird über 38 °F (3,3 °C) gelagert; unversehrte rohe Eier werden über 45 °F (7,2 °C) gelagert; oder sauerstoffreduziert verpackte (ROP) TCS-Lebensmittel werden über den erforderlichen Temperaturen gelagert, außer während der aktiven notwendigen Zubereitung.
Lebende Kakerlaken im Lebensmittel- oder Nicht-Lebensmittelbereich der Einrichtung.
Rohe, gekochte oder zubereitete Lebensmittel sind verfälscht, kontaminiert, kreuzkontaminiert oder werden nicht gemäß dem HACCP-Plan entsorgt.
Nicht-lebensmittelberührende Oberflächen oder Geräte aus unzulässigem Material, nicht sauber gehalten oder nicht ordnungsgemäß versiegelt, erhöht, beabstandet oder beweglich, um die Zugänglichkeit für die Reinigung auf allen Seiten, oben und unten des Geräts zu ermöglichen.
Unzureichende Beleuchtung; keine dauerhafte Beleuchtung in Lebensmittelzubereitungsbereichen, Geschirrspülbereichen und Lagerräumen vorhanden. Splittergeschützte Glühbirne oder Schutzschild, um zu verhindern, dass Glasscherben in Lebensmittel oder auf Oberflächen fallen, nicht installiert.
Lebensmittelberührende Oberflächen werden nach jedem Gebrauch und nach jeder Tätigkeit, bei der eine Kontamination aufgetreten sein könnte, nicht ordnungsgemäß gewaschen, gespült und desinfiziert.
Auftauverfahren ist unsachgemäß.
Lebensmittelzubereitungsbereich, Lebensmittellagerbereich oder andere von Mitarbeitern oder Gästen genutzte Bereiche sind durch Abwasser oder flüssige Abfälle kontaminiert.
Persönliche Sauberkeit ist unzureichend. Oberbekleidung mit möglichem Kontaminationsmittel verschmutzt. Wirksame Haarschutzvorrichtung wird nicht getragen, wo erforderlich. Schmuck an Händen oder Armen getragen. Nagellack getragen oder Fingernägel nicht sauber und gekürzt gehalten.
Kein Vertrag mit einem professionellen Schädlingsbekämpfer vorhanden. Aufzeichnungen über Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen werden nicht in den Räumlichkeiten aufbewahrt.
Der Betrieb ist nicht frei von Verstecken oder Bedingungen, die Nagetiere, Insekten oder andere Schädlinge begünstigen.
Hinweise auf Ratten oder lebende Ratten in den Lebensmittel- oder Nicht-Lebensmittelbereichen des Betriebs.
Quelle: Umweltgesundheitsamt der Stadt New York.
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