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Intershell International Corp lebende Jakobsmuscheln - Warnung vor Verzehr, Verkauf oder Servieren aufgrund möglicher Kontamination
vor 2 Jahren •source fda.gov
Pennsylvania, United States
Die FDA gab eine Warnung heraus, in der Verbrauchern geraten wird, bestimmte ganze, lebende Jakobsmuscheln der Intershell International Corp (MA 7802 SP) nicht zu essen, und Restaurants und Lebensmittelhändlern geraten wird, diese nicht zu verkaufen und zu entsorgen, da sie von einem nicht lizenzierten Ernter stammen, vermutlich aus verbotenen Gewässern in MA geerntet und fälschlicherweise als Ernteort FED 514 etikettiert wurden, weil sie kontaminiert sein könnten. Die Jakobsmuscheln wurden direkt an Distributoren und Einzelhändler in IL, MA, NJ, NY und PA verteilt und könnten von diesen Staaten aus weiter verteilt worden sein.Das betroffene Produkt sind ganze, lebende Jakobsmuscheln der Intershell International Corp (MA 7802 SP), die von einem nicht lizenzierten Ernter stammen, vermutlich aus verbotenen Gewässern in MA geerntet und fälschlicherweise als Ernteort FED 514 etikettiert wurden, mit Erntedaten 26.12.23, 27.12.23 und 01.01.24.
Die FDA vermutet, dass die betroffenen Jakobsmuscheln aufgrund der Ernte in eingeschränkten Gewässern mit menschlichen Krankheitserregern und toxischen Elementen kontaminiert sein könnten, was bei Verzehr zu Krankheiten führen kann. Typischerweise können Jakobsmuscheln aufgrund ihrer Fressgewohnheiten Bakterien und andere Krankheitserreger aus dem umgebenden Wasser bioakkumulieren und daher negative Gesundheitseffekte verursachen, wenn sie aus verschmutzten Gewässern geerntet und verzehrt werden.
Am 5. Januar 2024 benachrichtigte das Massachusetts Department of Public Health die FDA über die verdächtigen Jakobsmuscheln der Intershell International Corp und wies darauf hin, dass sie möglicherweise aus verbotenen Gebieten geerntet wurden und daher potenziell kontaminiert sind. Der Distributor leitete bis zum 9. Januar 2024 einen Produktrückruf aufgrund der potenziellen Gesundheitsrisiken ein.
Als Teil ihrer Reaktion arbeitet die FDA mit staatlichen Gesundheitsbehörden und der Interstate Shellfish Sanitation Conference zusammen, um Untersuchungen und Reaktionsmaßnahmen zu koordinieren. Die FDA rät auch Restaurants und Lebensmittelhändlern, vom Verkauf der potenziell kontaminierten Jakobsmuscheln abzusehen. Darüber hinaus sollten Unternehmen auch alle verbleibenden Bestände des Produkts entsorgen und besondere Vorsicht walten lassen, um Kreuzkontamination zu verhindern. Als Vorsichtsmaßnahme wird Verbrauchern auch geraten, die möglicherweise betroffenen Jakobsmuscheln nicht zu verzehren.
Symptome einer Lebensmittelvergiftung durch diese speziellen Jakobsmuscheln könnten Durchfall, Magenkrämpfe oder -schmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber umfassen.
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