Grund für die Schließung:
Nicht-lebensmittelberührende Oberflächen oder Geräte aus unzulässigem Material, nicht sauber gehalten oder nicht ordnungsgemäß versiegelt, angehoben, beabstandet oder beweglich, um Zugänglichkeit für die Reinigung an allen Seiten, oben und unter der Einheit zu ermöglichen.
Der Betrieb ist nicht frei von…
