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Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: Potbelly Sandwich Works, 924 W Belmont Ave, Chicago, Il, USA.
vor 2 Monaten •source chicago.gov • geschäft
Chicago, 60657 Illinois, United States
Berichtsdatum: 24. April 202647. Lebensmittelberührende und nicht lebensmittelberührende Oberflächen reinigbar, ordnungsgemäß gestaltet, konstruiert und verwendet
- Kommentare: 4-101. 19: **c** Nicht lebensmittelberührende Oberflächen: Es wurde beobachtet, dass Sodakisten als Regale in den Vorbereitungs- und Lagerbereichen verwendet werden. Diese müssen entfernt und durch Regale ersetzt werden, die 15 cm über dem Boden stehen und eine Zugänglichkeit zum Boden gewährleisten, um eine angemessene Reinigung der Einrichtung sicherzustellen.
49. Nicht lebensmittelberührende/lebensmittelberührende Oberflächen sauber
- Kommentare: 4-602. 13: Nicht lebensmittelberührende Oberflächen von Geräten müssen so häufig gereinigt werden, wie es notwendig ist, um eine Ansammlung von Schmutzrückständen zu verhindern. Es wurde festgestellt, dass das Innere der Kühlschränke und Kühlräume gereinigt werden muss. Anweisung zur gründlichen Reinigung erteilt.
53. Toilettenanlagen: ordnungsgemäß gebaut, ausgestattet und gereinigt
- Kommentare: 6-501. 18: **c** Reinigung von Sanitäranlagen: Es wurde festgestellt, dass die Toilettenräume gereinigt werden müssen. Anweisung zur Reinigung und Instandhaltung erteilt.
55. Physische Einrichtungen installiert, gewartet und sauber
- Kommentare: 6-501. 12: **c** Reinigung, Häufigkeit und Einschränkungen: Im Bereich der Getränke-/Sodastation und im Speisesaal wurde eine übermäßige Menge an Lebensmittelrückständen festgestellt. Anweisung erteilt, die Reinigungshäufigkeit zu erhöhen und jederzeit aufrechtzuerhalten.
56. Ausreichende Belüftung und Beleuchtung; Verwendung der vorgesehenen Bereiche
- Kommentare: 6-304. 11: **c** Mechanische Belüftung: Im hinteren Vorbereitungsbereich und in den Toilettenräumen wurden mit Staub verkrustete Lüftungsöffnungen festgestellt. Anweisung zur Reinigung und Instandhaltung erteilt.
59. Frühere vorrangige Grundlagenverstöße behoben
- Kommentare: Frühere vorrangige Grundlagenverstöße wurden festgestellt: 8-404. 13(b:4): **pf** Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörde (Nichteinhaltung): Fortgesetzte Nichteinhaltung aus Bericht Nr. 2635238 vom 04/17/25 festgestellt. Frühere vorrangige Grundlagenverstöße nicht behoben: (38) 6-202. 15: **c** Außenöffnungen, geschützte Außenöffnungen nicht geschützt. Es wurde festgestellt, dass die Eingangstür nicht nagetiergeschützt ist, mit einer 1,27 cm großen Öffnung am unteren Teil der Tür. Die Tür muss nagetiergeschützt gemacht werden, um das Eindringen von Schädlingen zu verhindern. (55) 6-201. 11: **c** Böden, Wände und Decken – Reinigbarkeit: Es wurde festgestellt, dass die Wände in den folgenden Bereichen in schlechtem Zustand sind, mit abblätterndem Putz und abblätternder Farbe: im hinteren Vorbereitungstisch-/Aufschnittmaschinenbereich, im Moppeimer-Bereich. Anweisung zur Reparatur erteilt, damit sie glatt und reinigbar sind. Fehlende Deckenplatte über dem Eingang zum Kühlraum. Muss ersetzt werden. Karton darf nicht als Bodenbelag im Kühlraum verwendet werden. Die verantwortliche Person wurde darüber informiert, dass der Verstoß aufgrund früherer Nichteinhaltung nun als vorrangiger Punkt eingestuft wird. Vorrangiger Verstoß Nr. 7-42-090
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