Gemeldet von
Regulierungsbericht
Bericht zur Lebensmittelsicherheit: La Cecina, 1536 W 18th Street, Chicago, Illinois, Vereinigte Staaten.
vor 2 Jahren •source chicago.gov • geschäft
1536 West 18th Street, Chicago, 60608 Illinois, United States
Datum der Meldung: 22. Januar 202416. Oberflächen mit Lebensmittelkontakt: gereinigt und desinfiziert
- Kommentare: 4-602. 11 (b-e) beobachtete eine geringfügige, leicht bräunliche Substanz auf der Verkleidung der Eismaschine im hinteren Bereich der Lebensmittelzubereitung. Zum Reinigen und Desinfizieren angewiesen.
25. Verbraucherberatung für rohe/ungekochte Lebensmittel
- Kommentare: 3-603. 11 beobachteten keine Angaben zu Verbraucherhinweisen auf der Seite mit den Frühstücksartikeln der Speisekarte für die physischen Menüs und das Online-Menü. Auf der Online-Frühstückskarte wurde kein Hinweis auf Verbraucherhinweise beobachtet. Es wurde angewiesen, die Frühstückseier, die ungekocht oder roh bestellt werden können, mit einem Sternchen zu versehen und neben dem Verbraucherhinweis, der sich gerade auf der physischen Speisekarte befindet, ein Sternchen hinzuzufügen und die Verbraucherhinweise und den Hinweis auf der Online-Frühstückskarte hinzuzufügen. Vorrangige Stiftung 7-38-005.
41. Wischtücher: richtig verwendet und aufbewahrt
- Kommentare: 3-304. 14 (b) wurde bei der Verwendung von Wischtüchern zum Abwischen von Geräten beobachtet, die nicht in einer Desinfektionslösung aufbewahrt wurden. Hinweis: Alle Wischtücher für Geräte müssen in einer Desinfektionslösung aufbewahrt werden und dürfen nicht auf den Schneidbrettern aufbewahrt werden.
43. Utensilien für den Gebrauch: ordnungsgemäß aufbewahrt
- Kommentare: 3-304. 12 beobachteten, wie eine Eisschaufel direkt in einem Eisbehälter aufbewahrt wurde, ohne dass der Griff über dem Eisbehälter lag. Es wird empfohlen, den Schaufelgriff aufrecht zu lagern, um eine mögliche Verunreinigung des Eises zu vermeiden.
45. Einweg-/Einwegartikel: sachgerecht gelagert und verwendet
- Kommentare: 4-502. 13 beobachteten, wie Einwegbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln wiederverwendet wurden. Beobachtete, dass Einwegkarton als Bodenbelag wiederverwendet wurde. Es wurde angewiesen, Einwegartikel nicht wiederzuverwenden.
49. Oberflächen, die nicht mit Lebensmitteln oder Lebensmitteln in Berührung kommen, reinigen
- Kommentare: 4-601. 11 (c) beobachtete übermäßige Speise- und Fettreste unter dem Flattop-Grill sowie in der Friteuse. Es wurde angewiesen, alle Rückstände zu entfernen, zu reinigen und zu desinfizieren.
51. Sanitäranlagen installiert; richtige Rückflussgeräte
- Kommentare: 5-204. 12 Die Rückflussverhinderung an der Eismaschine auf der Rückseite kann nicht gefunden werden. Wurde angewiesen, zu lokalisieren oder bereitzustellen.
55. Installierte, gewartete und saubere physische Einrichtungen
- Kommentare: 6-501. 114 beobachtete Gegenstände (Beutel mit Zwiebeln, Beutel mit Bohnen), die direkt auf dem Boden im hinteren Bereich für die Zubereitung von Lebensmitteln aufbewahrt wurden. Es wurde angewiesen, alles mindestens 6 Zoll vom Boden abzuheben und zu pflegen.
55. Installierte, gewartete und saubere physische Einrichtungen
- Kommentare: 6-501. 12 beobachteten überall Speisereste auf dem Boden und eine Ansammlung von Schmutz an den Rohren hinter den Kochgeräten. Angewiesen, alles zu reinigen.
57. Alle Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche sind in Lebensmittelhandhabern geschult
- Kommentare: 2-102. 13 beobachteten einen männlichen Lebensmittelhandwerker und zwei weibliche Lebensmittelhandwerker ohne Nachweis einer Ausbildung zum Lebensmittelhandwerker. Es wurde angewiesen, die Anforderungen aller Lebensmittelhändler zu erfüllen.
64. Diverses//Anordnungen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens
- Kommentare: 7-38-060 beobachtete vor Ort ein Kindermenü ohne ein ausreichendes Standardgetränk. Das Standardgetränk für Kindermahlzeiten sollte eines der folgenden Getränke enthalten: (1) Wasser ohne Zusatz natürlicher oder künstlicher Süßstoffe; (2) Mineralwasser ohne Zusatz natürlicher oder künstlicher Süßstoffe; (3) aromatisiertes Wasser ohne Zusatz natürlicher oder künstlicher Süßstoffe; (4) fettfreie oder 1% ige Milchmilch, die nicht mehr als 130 Kalorien pro zum Verkauf angebotener Packung oder Portion enthält; (5) milchfreie Milchalternativen: (a) ohne Zusatz natürlicher oder künstlicher Süßstoffe Lebensmittel, die, wie zum Verkauf angeboten, nicht mehr als 130 Kalorien pro Packung oder Portion enthalten und c) den Standards für das nationale Schulmittagsprogramm gemäß 7cfr210. 10; oder (6) 100% iger Obst- oder Gemüsesaft oder Saft in Kombination mit Wasser oder kohlensäurehaltigem Wasser, ohne Zusatz von Süßungsmitteln, in einer Portionsgröße von nicht mehr als 8 Unzen. Zur Bereitstellung angewiesen.
Quelle: chicago.gov
855
Bemerkungen
Kommentar
